Mietrecht

In der Zeit vom 01.11.2010 bis 14.12.2012 arbeitete ich neben meiner anwaltlichen Tätigkeit zusätzlich für einen örtlichen Mietverein als Berater in mietrechtlichen Angelegenheiten.

Das Mietrecht bietet für Mieter und Vermieter jede Menge Konfliktpotential. Solange sich Mieter und Vermieter oder auch Mieter untereinander gut verstehen, wird selten die Rechtslage bedacht. Meinungsverschiedenheiten können aber schnell zu Streitigkeiten werden, die im Zweifel nach rechtlichen Kriterien entschieden werden. Die entscheidenden Weichen werden meist gestellt, wenn noch niemand an eine rechtliche Auseinandersetzung denkt. So kommt es für Mieter- als auch für Vermieterseite immer wieder zu Auseinandersetzungen, weil nicht beizeiten die rechtliche Ebene mitbedacht, zwingende Formalien nicht eingehalten oder die erforderlichen Informationen und Beweise nicht gesichert wurden.

Schwerpunkte im Mietrecht betreffen meist:

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung von Miet- und Pachtverträgen
  • Kündigung des Mieters oder Vermieters (fristlos oder ordentlich)
  • Mietminderungen
  • Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
  • Eigenbedarf ( Eigenbedarfsklagen )
  • Mieterhöhung
  • Modernisierung
  • Mängel / Mängelbeseitigungen
  • rückständige Mietforderungen / Inkasso Mietforderungen
  • Abmahnungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Durchsetzung von Räumungsklagen / Abwehr von Räumungsklagen
  • Vollstreckung auf Grund von Räumungstiteln

Wir helfen Ihnen bei Auseinandersetzungen, die wesentlichen Punkte zu berücksichtigen, die zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche erforderlich sind. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Prozessführung durch alle Instanzen, um die bestehenden Ansprüche konsequent durchzusetzen.

Info Mietrecht.pdf (601130)