Beschuldigter oder Angeklagter einer Straftat

Aufgrund der Fülle und Unübersichtlichkeit des Vorschriftendschungels ist man sich manchmal gar nicht bewusst, dass man eine Grenze überschritten hat.

Unverhofft sieht man sich dann mit den Strafverfolgungsbehörden konfrontiert.

Die rechtzeitige Einholung anwaltlichen Rats kann hier häufig Ärger oder langwierige Verfahren ersparen.

Ein wichtiger Aspekt bei strafrechtlichen Verfahren ist, dass der Mandant unbedingt von seinem Recht Gebrauch machen sollte, sich zunächst nicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) zu äußern, auch wenn man der Meinung ist, dass einem nichts vorzuwerfen sei. Manch eine unbedachte Äußerung kann dann schon negative Auswirkungen für den Mandanten haben.

Wenn wir mit einer Strafverteidigung beauftragt werden, ist grundsätzlich zunächst angezeigt, bei den Strafverfolgungsbehörden Akteneinsicht beantragen. Damit erlangt man Kenntnis, was dem Mandanten genau vorgeworfen wird und was Anlass zu dem Verdacht des Vorliegens einer Straftat geführt hat.

Nur auf Basis der Kenntnis des Ermittlungsergebnisses kann eine ausführliche Beratung und Besprechung hinsichtlich des Verteidigungsvorgehens vorgenommen werden.

Wir stehen an Ihrer Seite und helfen Ihnen Ihre Rechte zu wahren.